Geschädigtenvertretung im Wirtschaftsstrafrecht: Rechte sichern, Schäden minimieren
Unternehmen, die durch Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzstraftaten oder andere Wirtschaftsstraftaten geschädigt worden sind, stehen häufig vor enormen Herausforderungen, ihre Schadensersatzansprüche auch effektiv durchzusetzen.
Wir vertreten die Interessen geschädigter Unternehmen und anderer Geschädigter umfassend und mit einem integrierten Ansatz – von der ersten Sachverhaltsaufklärung bis zur konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte im Strafverfahren einschließlich des sog. Adhäsionsverfahrens, im Wege der Nebenklage und auch im Zivilprozess.
Interdisziplinäre Expertise bei Wirtschaftsstraftaten
Unser Salary Partner Maximilian Koch verfügt über langjährige Erfahrung bei der Anspruchsdurchsetzung im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraftaten.
Ausgangspunkt und Grundlage dieser Anspruchsverfolgung ist vielfach ein Bericht über eine Interne Untersuchung, die in unserer Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Kristina Konrad durchgeführt werden, die langjährige Erfahrung als Compliance-Officerin besitzt und unser Dezernat Compliance & Investigations leitet.
Strategische Beweissicherung: Beweissicherung durch Informationsgewinnung und Vermögenssicherung
Die effektive Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Unternehmen setzt zudem vielfach die Informationsgewinnung aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren voraus, um z.B. auf staatsanwaltschaftliche Erkenntnisse (v.a. Finanzermittlungen, Telekommunikationsüberwachung, beschlagnahmte Datenträger, etc.) zugreifen zu können.
Mit unserer engagierten Geschädigtenvertretung begleiten wir unsere Mandanten von der ersten Bewertung des Sachverhalts, über die Erstattung von Strafanzeigen bis hin zur Informationsgewinnung und zur konsequenten Durchsetzung bestehender Geschädigtenrechte.
Zu den zentralen Instrumenten zählt hierbei insbesondere die Anregung zur Ausbringung und Vollziehung von Vermögensarresten gegen die Verantwortlichen zum Zwecke der Sicherung von Vermögenswerten sowie eine spätere Auskehrung an die Geschädigten (sog. „Rückgewinnhilfe“).
Effektive Vermögenssicherung: Schadensrückgewinnung und Anspruchsdurchsetzung
Verfahren zur Schadensrückgewinnung entwickeln meist schnell eine erhebliche Dynamik. Sobald Vermögenswerte dem Zugriff entzogen werden, sinken die Chancen auf eine erfolgreiche Restitution drastisch. Umso wichtiger ist es, von Anfang an taktisch klug und entschlossen zu agieren. Wir helfen Ihnen dabei, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen, den entstandenen Schaden effektiv zu minimieren und Ihre Rechte durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Erstbewertung Ihres Falles. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie, um Ihr Unternehmen zu schützen und verloren gegangene Vermögenswerte effektiv zurückzuholen.
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