Pragal Rechtsanwälte – jahrzehntelange Exzellenz im Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Kanzlei verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsstrafrechts – von der Präventivberatung, Verteidigung im Ermittlungsverfahren über die gerichtliche Hauptverhandlung bis hin zu Berufungs- und Revisionsverfahren.
Wirtschaftsstrafrecht – vom Nischenbereich zum Instrument der Wirtschaftssteuerung
Das Wirtschaftsstrafrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem kaum relevanten Nischenbereich zu einem jeden Bereich des Wirtschaftslebens durchdringenden Steuerungsinstrument gewandelt, dessen Missachtung nicht nur zu gravierenden Strafen, folgeschweren Reputationsschäden, sondern auch zu bedrohlichen außerstrafrechtlichen Folgen führen kann.
Unsere Kanzlei ist in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig.
Typische Verfahren, in denen wir große Erfahrung besitzen, betreffen z.B. Vorwürfe von:
- Vermögensstraftaten (z.B. Untreue, Betrug)
- Korruptionsstraftaten (Bestechlichkeit / Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB; Bestechlichkeit/Bestechung von Amtsträgern, § 331 ff. StGB)
- Komplexe „cross-border“-Verfahren unter Beteiligung von Ermittlungsbehörden mehrerer Staaten (siehe hierzu auch die Global Defence Alliance)
- Arztstrafrecht (z.B. „Kunstfehler-Verfahren“, „Abrechnungsbetrug“ und Bestechlichkeit / Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a/b StGB)
- Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, etc.)
- Arbeitsstraftaten (Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz oder gegen das Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis)
- Kapitalmarktstrafrecht
- Bilanzstrafrecht (z.B. unrichtige Darstellung gem. § 331 HGB, § 400 AktG)
- Wettbewerbsstrafrecht (z.B. unlautere Werbung gem. § 16 UWG, Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG)
- Strafrechtliche Produkthaftung
- Außenwirtschaftsstrafrecht (z.B. Sanktionsverstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz)
Was lange Zeit als kaum relevante Spezialmaterie galt, prägt damit mittlerweile nahezu sämtliche Bereiche unternehmerischen Handelns. Eine stetig wachsende Regulierungsdichte, zunehmende Dokumentations- und Compliance-Anforderungen sowie eine immer konsequentere Strafverfolgung haben das wirtschaftsstrafrechtliche Risiko für Unternehmen, Organmitglieder und Führungskräfte erheblich erhöht.
Bereits der Verdacht einer Straftat kann erhebliche wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Reputationsverluste, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren, berufs- und aufsichtsrechtliche Maßnahmen sowie zivilrechtliche Haftungsansprüche. Häufig sind diese mittelbaren Folgen für die Betroffenen einschneidender als die strafrechtliche Sanktion selbst.
Eine erfolgreiche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert deshalb neben exzellenten Rechtskenntnissen und strategischer Erfahrung ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge, unternehmerischer Entscheidungsprozesse und regulatorischer Rahmenbedingungen.
Das Ziel muss es sein, das Strafverfahren unter umfassender Berücksichtigung der wirtschaftlichen, persönlichen und reputationsbezogenen Interessen des Mandanten strategisch zu steuern, um das jeweils bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Herausforderungen und Belastungen eines Wirtschaftsstrafverfahrens
Die Beschuldigung mit einer Wirtschaftsstraftat kann mit einer unauffälligen Vorladung oder mit einer Hausdurchsuchung beginnen – in jedem Falle handelt es sich um eine oft einschneidende Lebenserfahrung mit vielmals weitreichenden Konsequenzen.
Wirtschaftsstrafverfahren dauern nicht selten viele Jahre und erfordern präzise Steuerung durch den Rechtsanwalt, aber auch intensive Zuarbeit durch den Mandanten.
In dieser Situation können sich unsere Mandanten, zu denen Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Angehörige freier Berufe sowie leitende Angestellte, nicht nur auf unsere juristische Expertise und auf die leidenschaftliche Vertretung ihrer Interessen, sondern auch auf unseren Beistand verlassen, um schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu werden.
Unabhängig davon, ob es um den Vorwurf des Betrugs, der Untreue, einer Insolvenzstraftat, Korruptionsdelikte, Verstöße gegen das Steuerstrafrecht oder andere wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte geht, ist eine frühzeitige strategische Beratung regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Bereits in einem frühen Stadium lassen sich durch eine abgestimmte Verteidigungsstrategie die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen und strafrechtliche, wirtschaftliche sowie reputationsbezogene Risiken wirksam begrenzen.
Unsere Leistungen im Strafrecht umfassen
- Strafrechtliche Präventivberatung (z.B. Prüfung der Rechtskonformität von Geschäftsmodellen, Kooperationen im Gesundheitswesen, steuerlichen Gestaltungen)
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren mit großer Erfahrung sowohl bei der frühzeitigen und „geräuschlosen“ Erledigung durch Einstellung (mangels Tatverdachts / Opportunitätseinstellung) als auch der konsequenten Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe,
- Verteidigung in Haftsachen / Haftbeschwerden,
- Verteidigung in der Hauptverhandlung, insbesondere in komplexen Umfangsverfahren,
- die Verteidigung im Berufungs- und Revisionsverfahren,
- Tätigkeit als Zeugenbeistand,
- Erstattung von Strafanzeigen, insbesondere für geschädigte Unternehmen, ggf. flankiert durch Initiierung von Vermögensarresten zwecks „Rückgewinnungshilfe“,
- Tätigkeit als Nebenkläger-Vertreter
Wie wir Sie verteidigen, beraten und unterstützen
Ein Wirtschaftsstrafverfahren ist selten „Nebensache“, sondern vielfach eine existenzgefährdende Krise mit z.T. existenzbedrohenden Auswirkungen weit über das Verfahren hinaus.
Dies erfordert von Beginn an ein strategisches und vorausschauendes Vorgehen. Unser Ziel ist es, die rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Situation unserer Mandanten umfassend zu verstehen, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Verfahren aktiv zu steuern.
Dabei beschränkt sich eine erfolgreiche Verteidigung nicht allein auf die eigentliche Strafverteidigung. Ebenso entscheidend ist es, wirtschaftliche Interessen zu schützen, Reputationsschäden zu vermeiden und außerstrafrechtliche Folgen – etwa gesellschafts-, berufs-, vergabe- oder aufsichtsrechtliche Konsequenzen – zu antizipieren und möglichst abzuwenden.
Daher verschaffen wir uns zu Beginn jeder Mandatsbearbeitung einen umfassenden Überblick über den Sachverhalt und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie. Soweit erforderlich, arbeiten wir eng z.B. mit Arbeitsrechtlern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, PR-Beratern und sonstigen Beteiligten zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Gegenüber Staatsanwaltschaften, sonstigen Ermittlungsbehörden und Gerichten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit der gebotenen Konsequenz und Verhandlungserfahrung. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich häufig entscheidende Weichen stellen, um belastende Zwangsmaßnahmen zu begrenzen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder eine frühzeitige Verfahrensbeendigung zu erreichen.
Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten engagiert und mit Nachdruck vor den Strafgerichten. Unser Anspruch ist eine strategische Verteidigung, die strafrechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge verbindet und stets die langfristigen Interessen unserer Mandanten in den Mittelpunkt stellt.
Was dürfen wir für Sie tun?
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren entwickeln häufig bereits in einem frühen Stadium eine erhebliche Dynamik. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Ob bei einer Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge, Durchsuchung, Verhaftung oder Anklage – wir begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung, wirtschaftlichem Verständnis und einer auf Ihre individuellen Interessen abgestimmten Verteidigungsstrategie.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. In einem vertraulichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, erläutern die rechtlichen Handlungsoptionen und entwickeln gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie.
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