Home | „Die Bedeutung von Schulungen zu den Themen Compliance und Unbundling“ – Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte 2026

„Die Bedeutung von Schulungen zu den Themen Compliance und Unbundling“ – Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte 2026

23. und 24. September 2026 in Köln 

Der BDEW lädt zum Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte – und wir sind dabei. Am 24. September 2026 wird Rechtsanwältin Kristina Konrad einen Praxis-Impuls zur Bedeutung von Schulungen zu den Themen Compliance und Unbundling vortragen, ein Thema, das ihr aus jahrelanger Tätigkeit als Compliance- und Unbundlingbeauftragte bestens vertraut ist.

Wer in der Energiewirtschaft arbeitet, weiß: Der Erfahrungsaustausch der Unbundlingbeauftragten ist eines der wertvollsten Formate für den Austausch in diesem Fachgebiet. Hier werden die neuesten Informationen zu regulatorischen Entwicklungen und deren praxisnaher Umsetzung aus erster Hand geteilt, Best Practices diskutiert und Wissen ausgetauscht. Kristina Konrad bringt ihre Erfahrung als Unbundling-Beauftragte der heutigen Hamburger Energienetze GmbH nun auch aus ihrer neuen Perspektive als Rechtsanwältin bei Pragal Rechtsanwälte mit.

Die Bedeutung von Schulungen in der Unbundling-Praxis

Die Pflicht zu Schulungen ist in der Unbundling-Compliance gesetzlich verankert: Nach § 7a Abs. 5 EnWG müssen vertikal integrierte Unternehmen ein Gleichbehandlungsprogramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festlegen und dessen Inhalte nicht nur der Regulierungsbehörde, sondern vor allem auch den Mitarbeiter:innen des eigenen Unternehmens bekannt machen.

Risikoangemessene Schulungskonzepte sind also nicht optional, sondern ein essentieller Bestandteil des Compliance-Management-Systems der verpflichteten Unternehmen. Sie sorgen für die notwendige Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen und bilden damit eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Lösung strategischer wie auch operativer Unbundlingfragen. Gleichzeitig sind Schulungen ein wesentlicher Baustein einer angemessenen Compliance-Kommunikation: Sie dokumentieren das Bewusstsein für die relevanten Compliance-Themen und tragen unmittelbar zur Risiko- und Haftungsreduzierung bei.

Der persönliche Austausch mit Kolleg:innen aus Unternehmen, BDEW und der Bundesnetzagentur zu aktuellen Themen der energiewirtschaftsrechtlichen Entflechtung ermöglicht es, aktuelle Erwartungen des Regulierers besser zu verstehen, gemeinsam und direkt an der Auslegung der Unbundlingvorschriften mitzuwirken und Schwerpunkte und FAQs für die Umsetzung der Anforderungen und für die Erstellung von Gleichbehandlungsberichten zu diskutieren und zu klären.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und einen produktiven Austausch in Köln!

Programm und Details

Das vollständige Programm des Erfahrungsaustauschs bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen, Input der Bundesnetzagentur, Best Practices und Diskussionen zu Herausforderungen in der aktuellen Entflechtungspraxis: https://www.essociation.de/event/erfahrungsaustausch-fuer-gleichbehandlungsbeauftragte

Unsere Referentin

Kristina Konrad, Rechtsanwältin und Salary-Partnerin bei Pragal Rechtsanwälte, ist spezialisiert auf den Aufbau und die Verbesserung von Compliance-Strukturen und die Durchführung von internen Untersuchungen. Sie verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der In-House-Compliance, unter anderem in der Energiebranche, und ist zertifizierte Compliance Officerin (Univ.) sowie zertifizierte KI Compliance Officerin (bitkom). Ihre Schwerpunkte umfassen den Aufbau und die Optimierung von Compliance-Management-Systemen (CMS), die Umsetzung von Unbundling-Anforderungen im Rahmen von Gleichbehandlungsprogrammen, die Konzeptionierung von Schulungen sowie die praktische Umsetzung regulatorischer Standards und die Durchführung von internen Untersuchungen in Konzernstrukturen und mittelständischen Unternehmen.

→ Zur Anmeldung: Erfahrungsaustausch Gleichbehandlungsbeauftragte 2026