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Die Strafjustiz an der Belastungsgrenze: Pre-Event zum Hamburg Forum für Rechtsstaat und Demokratie

Dass Strafverfahren in Deutschland zu lange dauern, bestreitet kaum noch jemand. Weit weniger Einigkeit besteht darüber, woran das liegt und wo eine Verbesserung ansetzen müsste. Die Last tragen dabei nicht allein die Behörden. Sie trifft in erster Linie die Menschen, über deren Schicksal verhandelt wird. Eine Debatte, die hier weiterführen soll, setzt voraus, dass alle Beteiligten an einem Tisch sitzen. Genau dieses Ziel verfolgen Dr. Frédéric Schneider (Schneider || Mick) und Dr. Oliver Pragal, die gemeinsam zu einer Gesprächsrunde eingeladen haben.

Die Veranstaltung

Das Gespräch „Die Strafjustiz an der Belastungsgrenze“ findet am 2. November 2026 als Pre-Event im Vorfeld des Hamburg Forums für Rechtsstaat und Demokratie statt, das der Rechtsstandort Hamburg e.V. ausrichtet. Die beiden Gastgeber, Dr. Frédéric Schneider und Dr. Oliver Pragal, bringen als Strafverteidiger selbst die Perspektive der Verteidigung in die Runde ein. Ihnen gegenüber sitzen:

  • Prof. Dr. Ralf Peter Anders, Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein
  • Carsten Grote, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg und Vorsitzender einer Großen Strafkammer
  • Dr. Holger Schatz, Staatsrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
  • Marcus Rogge, Leiter der Abteilung J 2 (Zivilrecht, Strafrecht und Rechtspflege) der Justizbehörde
  • Susanne Schmidt, Erste Kriminalhauptkommissarin, für den BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg

Damit sind alle Stationen eines Strafverfahrens vertreten: Ermittlungen, Anklage, Hauptverhandlung, Justizverwaltung und Verteidigung. Alle Teilnehmenden kennen dieselben Verfahren, allerdings aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln.

Überlastete Strafjustiz: steigende Fallzahlen, komplexe Verfahren, knappes Personal

Die Fallzahlen steigen, die Verfahren werden komplexer, und das Personal hält mit dieser Entwicklung seit Langem nicht Schritt. Im Mittelpunkt des Gesprächs steht deshalb die Frage, wie Strafverfahren unter diesen Bedingungen effizient, rechtsstaatlich und zügig geführt werden können.

Ein Befund drängt sich dabei auf: Jede Stelle arbeitet viel und gewissenhaft. Ob ein Verfahren dadurch auch vorankommt, steht auf einem anderen Blatt. Wer allein die eigenen Abläufe im Blick hat, übersieht leicht, welche Folgen sie an anderer Stelle haben. Mitunter bedarf es keiner neuen Technik, sondern nur der unbequemen Frage, warum ein Ablauf noch immer so gehandhabt wird, wie er gehandhabt wird.

Verfahren beschleunigen, ohne das faire Verfahren preiszugeben

Die Runde widmet sich vier Themen:

  • Vereinfachung von Verfahrensabläufen: An welchen Stellen entstehen Wartezeiten, die niemandem dienen?
  • Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten: Wie können Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verteidigung besser ineinandergreifen?
  • Effizienz und Rechtsstaatlichkeit: Wo nützt Beschleunigung allen Beteiligten, und wo stößt sie an Grenzen, die der Rechtsstaat ziehen muss?
  • Künstliche Intelligenz in der Justiz: Welche konkreten Anwendungen könnten tatsächlich entlasten?

Lange Verfahrensdauer aus Sicht der Strafverteidigung

Überlange Strafverfahren lassen sich nicht auf ein Organisationsproblem der Justiz reduzieren. Für Beschuldigte bedeutet jedes weitere Jahr eine erhebliche Belastung: berufliche Ungewissheit, wirtschaftliche Einbußen und nicht selten eine öffentliche Vorverurteilung, lange bevor ein Urteil gesprochen ist. Im Wirtschaftsstrafrecht mit seinen umfangreichen Ermittlungsverfahren tritt dies besonders deutlich zutage. Der Anspruch auf eine Entscheidung in angemessener Frist ist kein Entgegenkommen des Staates. Er ist ein Kernbestandteil des fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK.

Die Verteidigung kennt die Verfahren aus einer Perspektive, die den übrigen Beteiligten naturgemäß verschlossen bleibt. Deshalb gehört sie in jede ernsthafte Diskussion darüber, wie die Strafjustiz besser funktionieren kann. Es geht dabei nicht um wechselseitige Schuldzuweisungen, sondern um tragfähige gemeinsame Lösungen.

Offener Austausch unter der Chatham-House-Regel

Das Gespräch ist bewusst nicht öffentlich und findet unter der Chatham-House-Regel statt: Die Inhalte dürfen verwendet werden, ohne sie einzelnen Personen zuzuordnen. Erst dieser geschützte Rahmen erlaubt es, auch Schwierigkeiten, eingeübte Gewohnheiten und eigene Zweifel offen anzusprechen. Die gewonnenen Impulse sollen anschließend in die weitere Debatte einfließen.

Unser Dank gilt Friedrich-Joachim Mehmel und dem Rechtsstandort Hamburg e.V., die diese Runde ermöglichen.

Weitere Informationen zum Programm: https://forum.hamburg/programm/strafjustiz-an-der-belastungsgrenze.html